Felder mit * müssen ausgefüllt werden.
Der Anlass ist dem Gemeinderat mindestens 30 Tage im Voraus anzuzeigen.
Name des Veranstalters*
Name des Anlasses*
Ort des Anlasses*
Beschrieb des Anlasses*
Maximale Teilnehmerzahl*
Sicherheitskonzept vorhanden*
Spirituosenverkauf:*
Wenn ja, bitte das Formular "Meldeformular für Einzelanlässe (Alkoholausschankmeldung)" ausfüllen und uploaden.
Ist die Lautstärke über 93 dB(A):*
Wenn ja, bitte das Formular "Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung" ausfüllen und uploaden.
Antrag auf verlängerte Öffnungszeit:*
Wenn ja, bis wann
Antrag auf Strassensperrung:*
Wenn ja, welche
von
Zeit
bis
Antrag zur Benützung des Hartplatzes zu Parkzwecken*
Begründung
am*
von*
bis*
am
Nachname*
Vorname*
Telefon*
E-Mail*
Bemerkungen
Einzelanlässe: Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint (§ 4 Gastgewerbeverordnung (GGV).
Das Gastgewerbe und der Kleinhandel mit alkohlhaltigen Getränken können frei ausgeübt werden, soweit das Bundesrecht und die kantonale Gesetzgebung nicht Einschränkungen vorsehen, namentlich zum Schutz der Jugend und der Gesundheit. Verboten sind insbesondere die Abgabe von:
Besonders zu beachten sind im rechtlichen Zusammenhang die Alcopops (Mischgetränke)!
Temporäre Veranstaltungsreklamen dürfen nur innerorts und höchstens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung angebracht werden. Sie sind nach dem Anlass unverzüglich zu entfernen. Reklamen dürfen keine Signalform und lumineszierende Farben aufweisen. Die Reklamefläche für bewilligungsfreie Reklamen beträgt höchstens 1.2 m2.
Es gelten die Vorschriften der kantonalen Brandschutzverordnung, insbesondere die Vorschriften über Gastgewerbe und Versammlungslokale, sowie das Merkblatt: Brandschutz: Dekorationen – Merkblatt (AGV Aargauische Gebäudeversicherung)
Die Notausgänge müssen frei zugänglich und ohne Schlüssel geöffnet werden können. Zufahrt für Ambulanz muss immer gewährleistet sein.
Maximale Turnhallenbelegung: Halle mit Bestuhlung 350 Personen Halle ohne Bestuhlung 500 Personen Bar (Fläche 55 m2) 100 Personen
Die Brandwache obliegt der Verantwortung des Feuerwehrkommandos Oberes Fischingertal. Die Brandwache sowie die Instruktion wird durch das Kommando vorgenommen. Der Sold beträgt Fr. 10.00 pro Stunde. Die Entschädigung wird direkt durch den Veranstalter ausgerichtet. Allfällige Fragen sind direkt an den Feuerwehrkommandanten, Thomas Stocker, zu richten.
Eingesetzte Sicherheitsdienste, die ihre Tätigkeit gewerbsmässig ausüben, unterstehen einer Bewilligungspflicht. Das Verzeichnis der bewilligten Sicherheitsdienste kann abgerufen werden unter ag.ch Nicht unter die Bewilligungspflicht fallen Sicherheitsdienste ohne wirtschaftliche Interessen wie Feuerwehr, Vereine usw.
Einverständnis:*
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