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Todesfall

Amtliche Todesmitteilungen
15.03.2024 Hans Ulrich Anner
08.02.2024 Pius Dietwyler
06.02.2024 Irène Schlienger
30.01.2024 Liliane Stocker
03.01.2024 Lee Gyger
03.01.2024 Richard Müller
18.11.2023 Pius Gerhard Stocker
06.10.2023 Dennis Ott
08.09.2023 Klaus Gerhardt
23.08.2023 Berta Brummer
19.04.2023 Werner Heid

Wenn eine Person stirbt, gibt es viel Administratives zu erledigen. Die Gemeindekanzlei hilft Ihnen bei der Koordination mit den verschiedenen Ämtern.

Todesfall in Obermumpf (zu Hause)

Einen Arzt (Hausarzt, Stellvertretung oder Notarzt) beiziehen. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Der Todesfall ist, unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins des Verstorbenen (sofern vorhanden), durch die nächsten Angehörigen umgehend der Gemeindekanzlei anzuzeigen. Der Bestattungstermin ist mit dem zuständigen Pfarramt und der Gemeindekanzlei zu vereinbaren. Die Gemeindekanzlei veranlasst und organisiert in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung, die Überführung ins Friedhofgebäude und die Bestattung.

Todesfall ausserhalb von Obermumpf (Spital oder Heim)

Das Spital oder das Heim stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus und leitet sie der Gemeindekanzlei automatisch weiter. Der Bestattungstermin ist mit dem zuständigen Pfarramt und der Gemeindekanzlei zu vereinbaren. Die Gemeindekanzlei veranlasst und organisiert in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung, die Überführung ins Friedhofgebäude und die Bestattung.

Grabstätten

In Obermumpf bestehen folgende Bestattungsmöglichkeiten:

  1. Reihengrab für Erdbestattungen 
  2. Reihengrab für Urnenbestattungen 
  3. Urnenbeisetzung in bestehendes Grab 
  4. Reihengrab für Kinder bis 9 Jahre 
  5. Gemeinschaftsgrab (Gebühren siehe Bestattungs- und Friedhofreglement).

Weitere Informationen (Checklisten usw.) erhalten Sie unter: ch.ch/de/todesfall

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