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lnventuramt

+41 62 873 14 09

inventuramt@obermumpf.ch

Inventuramt, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf (Google Maps)

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Erbenverzeichnis

Das Inventuramt ist zuständig für die Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff Steuergesetzgebung des Kantons Aargau). Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch „Öffentliche- und Sicherungsinventare“, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit dem Inventuramt in Verbindung zu setzen. 

Das Erbenverzeichnis, d.h. das Verzeichnis der gesetzlichen Erben einer verstorbenen Person, kann durch Berechtigte beim Inventuramt unter Angabe des Verwendungszwecks telefonisch oder schriftlich oder über das Smart Service Portal bestellt werden.

Die Erbbescheinigung ist beim Gerichtspräsidium des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person schriftlich zu bestellen (Bezirksgericht Rheinfelden).

Das Inventuramt beantwortet auch Fragen zu Erbschafts- und Schenkungssteuern.