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Gemeinderat

Der Gemeinderat der Gemeinde Obermumpf zählt 5 Mitglieder und wird alle vier Jahre von den Stimmbürgern gewählt. Jedem Gemeinderat sind mehrere Ressorts zugeteilt. In Obermumpf kommt der Gemeinderat ordentlicherweise jeden zweiten Dienstagabend im Gemeindehaus zusammen. Dieser Sitzung wohnt auch der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertreterin mit beratender Stimme bei und führt das Protokoll. Die Sitzungen des Gemeinderates sind nicht öffentlich.

Die Aufteilung der Aufgaben innerhalb des Gemeinderates orientiert sich am Ressortprinzip, d.h. bestimmte Gruppen von Aufgaben werden im Sinne einer Arbeitsteilung in Ressorts zusammengefasst und einem Gemeinderatsmitglied als dessen Verantwortungsbereich zugewiesen. Die Verantwortung der Ratsmitglieder umfasst sachlich-inhaltliche wie auch finanzielle Aspekte der Entscheidungen.

Der Gemeinderat funktioniert als Kollegialbehörde, d.h. die Ratsmitglieder sind im Besonderen gegenüber der Öffentlichkeit an einen gemeinsam gefällten Beschluss gebunden, auch wenn sie diesem nicht zugestimmt haben.

Dem Gemeinderat obliegt die strategische Führung der Gemeinde, während die Einwohnergemeindeversammlung die rechtssetzende Funktion und die Gemeindeverwaltung die operative Funktion wahrnimmt. Der Gemeinderat bereitet Wahlen und Sachgeschäfte zu Handen der Stimmberechtigten vor und informiert die Stimmberechtigten periodisch über seine Tätigkeit.