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Gemeindesozialdienst

+41 62 873 14 09

gemeindesozialdienst@obermumpf.ch

Gemeindesozialdienst, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf (Google Maps)

Der Gemeindesozialdienst ist gemäss den Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe bezweckt die Sicherung der Existenz sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit bedürftiger Personen. Das Sozialamt ist somit Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Im Vordergrund steht die Integration in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft. Wir arbeiten eng mit anderen öffentlichen und privaten Institutionen zusammen.

Finanzielle Hilfe soll vorübergehend sein und erst gewährt werden, wenn vorgelagerte Systeme ausgeschöpft sind. Bestehende Schulden können jedoch in der Regel nicht übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bezogene Sozialhilfe rückerstattungspflichtig ist, sofern sich die finanziellen Verhältnisse soweit gebessert haben, dass eine Rückerstattung ganz oder teilweise zugemutet werden kann.

Ausbleibende wie auch verspätet geleistete Kinderunterhaltszahlungen von getrenntlebenden Elternteilen können zu einer wirtschaftlichen Notlage für das Kind führen. Der Gemeindesozialdienst kann aushelfen, indem er Unterhaltszahlungen an Kinder bevorschusst oder den Gläubigern eine Inkassohilfe anbietet.