Konfessionsänderung
Der Austritt aus einer der drei Landeskirchen muss schriftlich dem entsprechenden Pfarramt gemeldet werden. Dieses meldet den Austritt dem Einwohnerdienst.
Der Austritt aus einer der drei Landeskirchen muss schriftlich dem entsprechenden Pfarramt gemeldet werden. Dieses meldet den Austritt dem Einwohnerdienst.