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Beglaubigungen

Müssen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen? Oder benötigen Sie eine beglaubigte Fotokopie? Die Gemeindekanzlei hilft Ihnen gerne weiter.

Bitte beachten Sie, dass nur der Gemeindeschreiber berechtigt ist, Beglaubigungen vorzunehmen. Es wird deshalb empfohlen, einen Termin für die Beglaubigung zu vereinbaren.

Unterschriftsbeglaubigungen

  • Das persönliche Erscheinen ist notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument (Identitätskarte oder Pass).
  • Für eine Unterschriftsbeglaubigung sollte die Unterschrift erst vor Ort geleistet werden.
  • Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt Fr. 20.00.

Beglaubigungen von Kopien

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
  • Die Kosten für eine Beglaubigung von einer Fotokopie beträgt Fr. 10.00.