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Brandschutz: Dekorationen – Merkblatt (AGV Aargauische Gebäudeversicherung)

Durch das Anbringen von Dekorationen darf kein erhöhtes Brandrisiko entstehen. Im Brandfall dürfen Personen nicht zusätzlich gefährdet und die Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Das Anbringen von Einbauten oder Einrichtungen, die leicht umgestürzt werden können, ist verboten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt.