Baugesuch
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Obermumpf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf
Grundeigentümer
Parzelle 127
Gerhard Zeiner, Hinterdorf 17, 4324 Obermumpf und Astrid Zeiner, Rifugio 375, 4323 Wallbach
Parzellen 129 und 1248
Anton Lauber, Hinterdorf 13, 4324 Obermumpf
Parzellen 143 und 294
Staat Aargau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau
Parzellen 296 und 308
Einwohnergemeinde Obermumpf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf
Parzelle 307
Roland, Daniela und Nicola Jegge, Waldheimweg 2, 4323 Wallbach
Projektverfasser
KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Bauobjekt
GB Obermumpf, Parzellen 127, 129, 143, 294, 296, 307, 308 und 1248, Leueren und Ausserdorf
Bauvorhaben
Verlegung Sauberwasserleitung Leueren und Sanierung Kanalisation Leueren und Ausserdorf.
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 02.10. - bis 02.11.2026 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat