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Baugesuch

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Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser
Daniel und Gabriela Stocker, Mühlacker 17, 4324 Obermumpf

Bauobjekt
GB Obermumpf, Parzelle 292, Hauptstrasse 16

Bauvorhaben
Ersatz bestehender Hackschnitzelkessel.

Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 24.04. – 26.05.2026 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden.

Der Gemeinderat

 

Baugesuchsunterlagen [pdf, 14.4 MB]