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Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand

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Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen (§ 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

Die Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Aufziehen ihres Nachwuchses. Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden daher gebeten, sich an diese Regelung zu halten. Die Wildtiere werden es ihnen danken.

Der Gemeinderat