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Baugesuch; Öffentliche Auflage

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Bauherr/Grundeigentümer/Projektverfasser: Michael Dietwiler, Obermumpf; Bauprojekt: Bau eines Kinderspielturms; Ortslage: Parzelle Nr. 41 (AGV 451), Studenmatt 6, Obermumpf. Bauherr/Grundeigentümer: Michael Müller, Obermumpf; Projektverfasser: Walter Brogle, Wegenstetten; Bauprojekt: Bau eines Unterstandes; Ortslage: Parzelle Nr. 630 (AGV 298), Cholgruebe, Obermumpf. Diese Baugesuche liegen in der Zeit vom 18. April 2019 bis 17. Mai 2019 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat