Direkt zum Inhalt springen

Hundetaxen

Sämtliche Informationen finden Sie auf der Seite des Amtes für Verbraucherschutz, Aarau: ag.ch

Die Hundetaxen werden jeweils im April für die Periode 01. Mai bis 30. April in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt pro Hund Fr. 120.00.

Für die Zeit zwischen 01. November und 30. April taxpflichtig werdende Hunde beträgt die erste Gebühr Fr. 60.00.

Bei einem Wohnortswechsel ist eine Gebühr von Fr. 20.00 zu entrichten.

Allfällige Änderungen (Adressänderung, Halterwechsel, Tod, usw.) müssen im AMICUS sowie beim Einwohnerdienst Obermumpf gemeldet werden.