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Abmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der Gemeinde Obermumpf, ein Zuzug nach Obermumpf von einer anderen Gemeinde oder ein Wegzug aus Obermumpf in eine andere Gemeinde gemeint.

Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.

Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Benötigte Unterlagen für die Abmeldung am Schalter

SchweizerInnen

  • Meldebestätigung
  • Identitätsnachweis (wenn Meldebestätigung nicht vorliegt)

AusländerInnen

  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis

Bei einem Wegzug ins Ausland ist vor Ausreise der Einwohnerdienst und das Regio Steueramt Wallbach aufzusuchen. Es wird eine Vertreteradresse in der Schweiz benötigt.

Wochenaufenthalt / Nebenwohnsitz

Nebenwohnsitz hat eine Person in der Gemeinde, in der sie zu einem bestimmten Zweck während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs anwesend ist. Eine Person kann mehrere Nebenwohnsitze haben.

Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält oder regelmässig zu seinen Angehörigen in einer Gemeinde zurückkehrt, hat in der Aufenthaltsgemeinde den Heimatausweis zu hinterlegen (§ 9 Abs. 3 RMG).

Abmeldung Wochenaufenthalt

Für die Abmeldung wird die Meldebestätigung für den Nebenwohnsitz oder ein Ausweis benötigt.