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Anmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der Gemeinde Obermumpf, ein Zuzug nach Obermumpf von einer anderen Gemeinde oder ein Wegzug aus Obermumpf in eine andere Gemeinde gemeint.

Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.

Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Vor der Anmeldung auf dem Einwohnerdienst müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde abmelden. Gemäss § 17 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) vom 18. November 2008 (SAr 122.200) hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen.

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung am Schalter

SchweizerInnen - Zuzug innerhalb der Schweiz

  • Heimatschein
  • Kopie Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung
  • Kopie aktuelle Krankenversicherungspolice
  • Familienbüchlein / Familienausweis
  • Sorgerechtsregelung und Einverständniserklärung von nichtzuziehendem Elternteil (bei Zuzug Einelternfamilie mit minderjährigen Kindern)
  • Kopie Tierhalterausweis (falls HundehalterIn)

SchweizerInnen - Zuzug vom Ausland

  • Heimatschein
  • Kopie Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung
  • Kopie Geburtsurkunde für minderjährige Kinder oder Familienbüchlein/-auweis
  • Kopie aktuelle Krankenversicherungspolice
  • Sorgerechtsregelung und Einverständniserklärung von nichtzuziehendem Elternteil (bei Zuzug Einelternfamilie mit minderjährigen Kindern)
  • Abmeldebescheinigung
  • Kopie Tierhalterausweis (falls HundehalterIn)

AusländerInnen - Zuzug innerhalb des Kantons Aargau

  • Kopie Pass oder Personalausweis
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Kopie Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung
  • Kopie Ausländerausweis
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Amtliche Bestätigung Zivilstand (ausser wenn ledig) inkl. Name Partnerin (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Auszug vom Zivilstandsamt, ...)
  • Kopie aktuelle Krankenversicherungspolice
  • Sorgerechtsregelung und Einverständniserklärung von nichtzuziehendem Elternteil (bei Zuzug Einelternfamilie mit minderjährigen Kindern)
  • Kopie Tierhalterausweis (falls Hundehalterln)

AusländerInnen - Zuzug ausserhalb des Kantons Aargau oder vom Ausland

  • Kopie Pass oder Personalausweis
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Kopie Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung
  • Kopie Ausländerausweis
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Amtliche Bestätigung Zivilstand (ausser wenn ledig) inkl. Name Partnerin (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Auszug vom Zivilstandsamt, ...)
  • Abmeldebescheinigung (bei Zuzug vom Ausland)
  • Kopie aktuelle Krankenversicherungspolice
  • Sorgerechtsregelung und Einverständniserklärung von nichtzuziehendem Elternteil (bei Zuzug Einelternfamilie mit minderjährigen Kindern)
  • Kopie Tierhalterausweis (falls HundehalterIn)

Wochenaufenthalt / Nebenwohnsitz

Nebenwohnsitz hat eine Person in der Gemeinde, in der sie zu einem bestimmten Zweck während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs anwesend ist. Eine Person kann mehrere Nebenwohnsitze haben.

Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält oder regelmässig zu seinen Angehörigen in einer Gemeinde zurückkehrt, hat in der Aufenthaltsgemeinde den Heimatausweis zu hinterlegen (§ 9 Abs. 3 RMG).

Anmeldung Wochenaufenthalt

Vor der Anmeldung auf dem Einwohnerdienst müssen Sie auf dem Einwohnerdienst Ihres Wohnortes einen Heimatausweis beziehen (Aufenthaltsadresse angeben).

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Heimatausweis  
  • Kopie Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung

Als Bestätigung, dass Sie den Heimatausweis auf dem Einwohnerdienst hinterlegt haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung für Nebenwohnsitz. Diese ist befristet und bei Ablauf oder Wegzug dem Einwohnerdienst wieder abzugeben.