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Gesuch um ein Grabmal

Damit ein Grabmal errichtet werden darf, ist eine entsprechende Bewilligung des Gemeinderates notwendig.

Der Gemeinderat kann Grabmäler, die den Vorschriften des Friedhof- und Bestattungsreglements [pdf, 188 KB] nicht entsprechen, zurückweisen und gegebenenfalls auf Kosten der Angehörigen entfernen lassen.

Auf den Reihengräbern dürfen Grabzeichen (Steine, Kreuze, Stelen, liegende Platten) in den nachfolgenden Grössen versetzt werden (Anhang II des Friedhof- und Bestattungsreglements [pdf, 188 KB]):

Bezeichnung Höhe max. cm Breite max. cm Stärke min. cm Stärke max. cm
Reihengräber 120 60 15 30
Urnen- und Kindergräber 90 50 15 25
Grabplatten Reihengräber 50 60 10 20
Grabplatten Urnengräber 50 50 10 20