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Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung

Mit der Durchsetzung der Schall- und Laserverordnung (SLV) soll das Publikum bei Konzerten, in Discos und an Partys vor zu hohen Schallpegeln geschützt werden, unabhängig davon, ob sie im Freien oder in Gebäuden stattfinden. Bei Einsatz von Laseranlagen soll unter Anwendung der SLV erreicht werden, dass die Bestrahlung des Publikums nicht über dem Grenzwert liegt und das Unfallrisiko geringgehalten wird.