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Bauverwaltung

+41 62 873 14 09

bauverwaltung@obermumpf.ch

Bauverwaltung, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf (Google Maps)

Die Bauverwaltung ist zuständig für sämtliche baurechtlichen Angelegenheiten in der Gemeinde Obermumpf. Beim Bauen müssen rechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben bewilligungspflichtig oder bewilligungsfrei ist, nehmen Sie frühzeitig mit der Bauverwaltung Kontakt auf. Ein Baugesuchverfahren (ohne Aktenergänzung, Einwendungen oder kantonale Mitwirkung) geht in der Regel zwischen sechs bis acht Wochen.

Damit die Baukommission und der Gemeinderat auch über bewilligungsfreie Bauvorhaben informiert sind, bitten wir Sie, in jedem Fall ein Baugesuch einzureichen. Bei einem Baugesuch, welches nicht bewilligungspflichtig ist, fallen keine Gebühren an. Die Baukommission berät den Gemeinderat als Baubewilligungs- und Baupolizeibehörde in sämtlichen baurechtlichen Angelegenheiten.

Grenzabstände von Grünhecken und anderen Pflanzen

Die Grenzabstände von Grünhecken und anderen Pflanzen sind im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) geregelt. Bei einer allfälligen Missachtung der Grenzabstände ist das Bezirksgericht Rheinfelden zuständig.