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Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige

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Diese Woche erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2019 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2019 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2020 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, können Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach (+41 61 865 90 80 / steueramt@wallbach.ch) wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2019 0,1 %. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis 31. Oktober 2019 nicht möglich, wenden Sie sich rechtzeitig an die Abteilung Finanzen Obermumpf (+41 62 873 14 09 / finanzen@obermumpf.ch). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2019 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 bis zum 31. Oktober 2019 begleichen. Die Abteilung Finanzen