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Bau einer Mobilfunkanlage; Swisscom (Schweiz) AG; Präzisierung

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Am 21. August 2019 publizierte die Bauverwaltung die öffentliche Auflage «Bau einer Mobilfunkanlage» der Swisscom (Schweiz) AG. Die Bauverwaltung hat die Publikation korrekt (technologieunabhängig) vorgenommen. Der Gemeinderat wurde jedoch wiederholt daraufhin angesprochen, ob es sich dabei um eine 5G-Mobilfunkanlage handelt. Um Klarheit zu schaffen, haben die Abklärungen ergeben, dass es sich um eine Antenne (Antennentyp R) handelt, welche 5G tauglich ist. Die Einwendungsfrist gegen dieses Baugesuch wird nicht verlängert. Allfällige Einwendungen müssen beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich bis am 20. September 2019 eingereicht werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat