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Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch

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Für den Zeitraum des Schuljahrs 2018/2019 werden 80 % der Transportkosten für den Schulbesuch mit einem Schulweg über 5 km (Bezirksschule Möhlin und Rheinfelden) durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden originalen Quittungen sind bis 31. August 2019 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Die Abteilung Finanzen