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Fahrverbot Angerwegli

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Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 721.01) und die dazugehörige Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) hat der Gemeinderat Obermumpf folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Angerwegli, Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13).

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 09.10.2026 bis 09.11.2026 beim Gemeinderat Obermumpf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Der Gemeinderat