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Feuer-/Feuerwerksverbot

2026-09-10 Gefahrenstufe 4.jpg

Seit Donnerstag, 27. August 2026, wurde die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) untergestuft.

Es gilt nach wie vor ein bedingtes Feuerverbot:

Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 m) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.

Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.