Feuer-/Feuerwerksverbot
Seit Donnerstag, 27. August 2026, wurde die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) untergestuft.
Es gilt nach wie vor ein bedingtes Feuerverbot:
Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 m) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.