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Steuerkommission

Die Steuerkommission der Gemeinde Obermumpf zählt 3 Mitglieder sowie 1 Ersatzmitglied und wird alle vier Jahre von den Stimmbürgern gewählt.

Die Steuerkommission ist die Veranlagungs- und Einsprachebehörde im ordentlichen Steuererklärungsverfahren von natürlichen Personen. Durch die Delegation veranlagt sie die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern), die Grundstückgewinnsteuer sowie die direkte Bundessteuer (Einkommenssteuer).

Im Weiteren entscheidet die Steuerkommission über die Steuerpflicht. Im Einspracheverfahren entscheidet sie über die eingereichten Einsprachen (Einspracheentscheid). Dabei kann sie sämtliche Steuerfaktoren neu festsetzen.