
Für vormundschaftliche Massnahmen ist im Kanton Aargau der Gemeinderat am Wohnsitz (Vormundschaftsbehörde) zuständig.
Für weitere Auskünfte oder zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.
Keine Kompetenzen im Vormundschaftswesen haben die Zivilstandsbehörden.