Sozialhilfe

Notlagen haben viele Ursachen: Fehlendes oder zu niedriges Einkommen, Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, persönliche Krisen, Suchtprobleme, Verschuldung etc.

Um Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen zu helfen, gibt das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz einen rechtlichen Rahmen vor.

Für die Sozialhilfe ist der Sozialdienst zuständig. Er umfasst vor allem nachstehende Aufgaben:

  • Bearbeitung und Ausrichtung von materieller und immaterieller Hilfe
  • Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
  • Inkasso von persönlichen Unterhaltsbeiträgen
  • Elternschaftsbeihilfe
  • Rückerstattung / Verwandtenunterstützung / Unterhalt


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