
Notlagen haben viele Ursachen: Fehlendes oder zu niedriges Einkommen, Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, persönliche Krisen, Suchtprobleme, Verschuldung etc.
Um Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen zu helfen, gibt das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz einen rechtlichen Rahmen vor.
Für die Sozialhilfe ist der Sozialdienst zuständig. Er umfasst vor allem nachstehende Aufgaben:
- Bearbeitung und Ausrichtung von materieller und immaterieller Hilfe
- Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
- Inkasso von persönlichen Unterhaltsbeiträgen
- Elternschaftsbeihilfe
- Rückerstattung / Verwandtenunterstützung / Unterhalt