Namensänderung

Namenserklärung nach Scheidung
Wer durch die Heirat seinen Namen geändert hat, kann innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung seinen angestammten Namen (respektive den vor der Heirat getragenen Namen) wieder annehmen.

Für weitere Informationen (z. B.  notwendige Papiere usw.) verweisen wir auf die Seite des Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, Sektion Bürgerrecht und Personenstand, in Aarau.

Ordentliche Namensänderung
Für eine ordentliche Namensänderung (Vorname oder Familienname) ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau zuständig. Gesuchsformulare können direkt heruntergeladen werden.


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