
Die Mäuseschwänze werden beim Gemeindewerksleiter abgegeben. Die Zeitspanne wird im amtlichen Publikationsorgan publiziert.
Die Finanzverwaltung richtet danach die Entschädigung von Fr. 0.60 pro Mäuseschwanz aus.

Die Mäuseschwänze werden beim Gemeindewerksleiter abgegeben. Die Zeitspanne wird im amtlichen Publikationsorgan publiziert.
Die Finanzverwaltung richtet danach die Entschädigung von Fr. 0.60 pro Mäuseschwanz aus.