
Für eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen und das Antragsformular unterzeichnen. Minderjährige müssen mit einem Elternteil vorsprechen, weil nebst der eigenen Unterschrift (ab 7. Lebensjahr) auch diejenige des gesetzlichen Vertreters notwendig ist.
Für den Antrag wird ein aktuelles Passfoto (Grösse 35 x 45 mm) ab Geburt benötigt. Betreffend Fotoqualität erhalten Sie weitere Auskünfte von der Einwohnerkontrolle.
Ebenfalls ist die alte Identitätskarte zur Annullierung mitzubringen
Die Ausstellung der Identitätskarte erfolgt durch das Kantonale Passamt in Aarau (Lieferfrist ca. 10 Arbeitstage). Daher werden Sie gebeten, frühzeitig eine Identitätskarte zu beantragen.
Der Pass 10 und die Identitätskarte (Kombi-Angebot) können in einem einheitlichen Verfahren beim Passamt Aarau beantragt werden (via Internet oder telefonisch). Über den genauen Verfahrensablauf erhalten Sie weitere Auskünfte auf dem Merkblatt oder unter www.schweizerpass.ch und www.ag.ch/passamt.
Die Gebühren betragen:
| Kinder | Erwachsene | |
| Identitätskarte | Fr. 35.00 | Fr. 70.00 |
Kombi-Angebot |
Fr. 78.00 | Fr. 158.00 |
Die Gültigkeit beträgt:
| Kinder bis zum 3. Lebensjahr | 3 Jahre |
| Kinder bis zum 18. Lebensjahr | 5 Jahre |
| Erwachsene ab 18. Lebensjahr | 10 Jahre |
Bei Verlust der Identitätskarte ist vor der Beantragung eines neuen Ausweises zusätzlich beim zuständigen Polizeiposten eine Verlustanzeige zu beantragen. Diesen müssen Sie der Einwohnerkontrolle beim Neuantrag abgeben.