
Die Hundemarken sind jeweils bis 01. Mai jeden Jahres auf der Gemeindekanzlei zu lösen. Sobald die Gemeindekanzlei im Besitz der neuen Hundemarken ist, wird dies im amtlichen Publikationsorgan publiziert. Die Gebühr beträgt Fr. 100.00 pro Hundemarke.
Bei kantonsinternem Wohnortswechsel bzw. Verlust der Kontrollmarken ist eine Gebühr von Fr. 20.-- zu entrichten.
Für die in der Zeit zwischen 31. Oktober und 01. Mai taxpflichtig werdenden Hunde beträgt die erste Gebühr Fr. 50.--.
Falls Sie Ihr Hund nicht mehr halten (Weggabe, Tod usw.), bitten wir um eine kurze Mitteilung.