
Die Gemeindezweigstelle ist Vermittlerin zwischen Bürger/in / Firma und der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau.
Die Gemeindezweigstelle ist zuständig für Auskünfte und Anmeldung bei:
- AHV/IV-Renten
- Hilflosenentschädigungen
- Ergänzungsleistungen
- Selbständigerwerbenden
- Nichterwerbstätigen
- Hausdienstarbeitgebenden
- Firmen
- Krankenkassenprämienverbilligung
Formulare und Merkblätter sind bei der Gemeindezweigstelle erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherung Aargau mit der Möglichkeit, die Gesuchsformulare zum Ausfüllen herunterzuladen.