Abmeldung

Damit Sie aus dem Einwohnerregister ausgetragen werden, müssen Sie sich nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle melden.

Fristen

  • Schweizerbürger sowie andere Staatsbürgerschaften innert 14 Tagen


Für eine Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben:

Schweizerbürger

  • Schriftenempfangsschein (wurde bei der Anmeldung abgegeben)
  • vollständige neue Wohnadresse


Die Einwohnerkontrolle händigt Ihnen den Heimatschein aus, mit welchem Sie sich am neuen Wohnort anmelden müssen. Die Anmeldefrist beträgt ebenfalls 14 Tage.

Das gleiche Vorgehen gilt bei Wegzug ins Ausland.

Andere Staatsbürgerschaften

  • Ausländerausweis
  • Reisepass
  • Vollständige neue Wohnadresse


Die Einwohnerkontrolle wird einen Abmeldungsvermerk in Ihren Ausländerausweis eintragen, mit welchem Sie sich am neuen Ort anmelden müssen.

Wegzug ins Ausland

Personen mit Niederlassungsaufenthalt „C“ werden gebeten, sich bei der Einwohnerkontrolle betreffend „Aufrechterhaltung des Ausländerausweises“ zu erkundigen.

Ansonsten bleiben die benötigten Unterlagen sowie die Fristen dieselben wie bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde.


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