Baugesuch; Öffentliche Auflage

25.01.2012

Bauherrschaft / Grundeigentümer: Frederic und Leila Joris, Schupfart; Projektverfasserin: Swisshaus AG, Lenzburg; Bauvorhaben: Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Ortslage: Parzelle Nr. 1279, Talweg, Obermumpf. Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 26. Januar 2012 bis 24. Februar 2012 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat


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