Förderangebote

Mediothek
Unseren Schülerinnen und Schülern steht eine kleine aber feine Mediothek zur Verfügung. Die Lernmedien und Bücher können während des Unterrichts genutzt und für die Freizeit ausgeliehen werden.

Integrative Schulung
In der integrativen Schulung werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen –Lernschwierigkeiten und besondere Begabungen - in der Regelklasse gefördert. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von ausgebildeten heilpädagogischen Lehrpersonen, welche vom Departement BKS finanziert werden, unterstützt. Zudem können Klassenlehrpersonen vom spezialisierten Fachwissen der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen profitieren.
Die integrative Schulung ist ein alternatives Angebot zu den Kleinklassen und kann seit 1993 von den Schulen umgesetzt werden. In der Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen per 1. Oktober 2000 wurden die verbindlichen Rahmenbedingungen festgelegt.
www.ag.ch/isf

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Der Kindergarten bietet für Kinder, die zu Hause mit einr anderen Sprache aufwachsen, die grosse Chance, bereits in frühem Alter Deutsch zu lernen. Bisher wurde die spezielle Sprachförderung für Migrationskinder im Kindergarten meist in Form von "Mundartkursen" erteilt. Ab Schuljahr 2006/2007 werden diese Kurse durch eine Förderung in der Standardsprache ersetzt.
Schüler/-innen, die zu Beginn oder während der Schulzeit aus einem fremdsprachigen Gebiet zuziehen, besuchen parallel zum Klassenunterricht einen einjährigen Deutsch-Intensivkurs.
Deutsch-Stützkurse dienen der weiteren sprachlichen Förderung anschliessend an den Intensivkurs. Auch Kinder aus nicht deutschsprachigen Familien, welche hier schon den Kindergarten besucht haben, haben Anrecht auf zusätzliche Förderung in Stützkursen.
www.ag.ch/ike

Legasthenie
Legasthenie ist die im deutschsprachigen Raum verwendete Bezeichnung für Lese - Rechtschreibschwäche.
Man spricht auch von Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb.
Legasthenie ist intelligenzunabhängig.
www.verband-dyslexie.ch

Logopädie
In der Logopädie werden Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen therapiert. Ziel der Therapie ist die sprachlichen Fähigkeiten und die alltäglichen Kommunikationsmöglichkeiten des Kindes zu fördern.
www.logopaedie.ch

Dyskalkulie
Dyskalkulie ist eine Schwäche beim Erlernen der Rechenoperationen, der Orientierung im Zahlenraum
und/oder des mathematischen Verständnisses.
Man spricht auch von Lernstörungen im mathematischen Bereich.
Dyskalkulie ist intelligenzunabhängig.
www.verband-dyslexie.ch

Psychomotorik-Therapie
Psychomotorik-Therapie für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Motorik oder in ihrem Verhalten erheblich beeinträchtigt sind, umfasst Abklärung und Kontrollen, Therapie, fachliche Beratung und Anleitung der Lehrpersonen und der Eltern. Sie beginnt in der Regel frühestens mit dem Eintritt in den Kindergarten und endet spätestens mit dem Austritt aus der Volksschule.
Psychomotorik-Therapie setzen eine Untersuchung durch einen Kinderarzt oder einen anderen Spezialarzt voraus.
Die Inanspruchnahme der Psychomotorik-Therapie ist für die Eltern kostenlos, sofern es sich um ein gemäss Betreuungsgesetz anerkanntes Ambulatorium handelt. Die Leitung des Ambulatoriums entscheidet mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge über die Aufnahme.

  • Bezirk Laufenburg: Regionalstelle für Psychomotorik-Therapie, Hauptstrasse 53, 5070 Frick, 062 871 77 55
  • Bezirk Rheinfelden: Psychomotoriktherapie, Hugenfeldschulhaus, Bahnhofstrasse 20, 4310 Rheinfelden, 061 831 73 20

Heilpädagogische Früherziehungsdienste
Heilpädagogischen Früherziehungsdienste sind für Säuglinge und Kleinkinder mit Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Beeinträchtigungen in der Gesamtentwicklung. Ihr Angebot umfasst Erfassung und Abklärung, Heilpädagogische Förderung und die fachliche Anleitung der Eltern. Bis zum Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) endet die heilpädagogische Früherziehung in der Regel mit dem Schuleintritt des Kindes.
Die heilpädagogische Förderung setzt eine Untersuchung durch einen Kinderarzt oder einen anderen Spezialarzt voraus. Für Abklärungen und Beratungen können sich die Eltern direkt an die Heilpädagogischen Früherziehungsdienste wenden.
Die Inanspruchnahme der Heilpädagogischen Früherziehungsdienste ist für die Eltern kostenlos, sofern es sich um einen gemäss Betreuungsgesetz anerkannten Dienst handelt. Die Leitung des Dienstes entscheidet mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge über die Aufnahme der Säuglinge und Kleinkinder zur Erfassung, Abklärung, Förderung und Therapie.
www.hpd-aargau.ch

Schulzahnpflege
Der Vollzug der Schulzahnpflege obliegt der Gemeinde bzw. der Schulpflege.
Eine jährliche Untersuchung der Kinder ist obligatorisch und wird von der Gemeinde getragen. Die Kinder bzw. deren Eltern erhalten einen Gutschein, den sie bei einem selbst gewählten Zahnarzt einlösen können. Dieser rechnet mit der Gemeinde ab.
Die Prophylaxe im Kindergarten und in der Schule ist als Teil der Schulzahnpflege vorgeschrieben. Sie wird von einer Lehrperson oder von einer Schulzahnpflegehelferin durchgeführt. In diesem Unterricht werden Mundhygiene und –gesundheit vermittelt. Pro Schuljahr erhält jede Klasse 3 Lektionen Prophylaxeunterricht.
www.szph.sso.ch


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